
BERN - Vor drei Tagen haben wir einen offenen Brief (E-Mail) an Bundesrat Didier Burkhalter verfasst und ihn gebeten, die darin enthaltene Frage zu beantworten. Selbstverständlich werden wir darüber informieren, sobald der angesprochene Magistrat unsere E-Mail beantwortet hat.
Hier der Inhalt unseres Schreibens:
Romanshorn, 10. März 2017
Sehr geehrter Herr Burkhalter
Im heutigen BLICK- Interview sagen Sie, in der Schweiz gelte die Meinungsäusserungsfreiheit. Diese gewähren Sie auch gerne einem Vetreter, welcher hier in der Schweiz Wahlkampf für die Aufhebung der Demokratie in der Türkei betreiben will. Gleichzeitig ist es den „freien“ Schweizer Bürgern nicht mehr möglich, von eben diesem Verfassungsrecht, welches ursprünglich für die Schweizer Bevölkerung gesetzlich festgeschrieben wurde, Gebrauch zu machen. Eine friedliche Kundgebung auf dem (öffentlichen) Bundesplatz erfordert ein Polizeiaufgebot von über 1‘000 Einsatzkräften sowie ein kostenaufwändiges Sicherheitsdispositiv auf dem Bundesplatz selbst, welches der Veranstalter selbst finanzieren muss.
Herr Burkhalter: Sollten diese Rechte nicht zuerst dem Schweizer Volk und erst in zweiter Linie – wenn überhaupt – Politikern aus dem Ausland – gewährt werden?
Für eine schlüssige Antwort bedanke ich mich bestens. Freundliche Grüsse
Komitee Brennpunkt Schweiz Markus Holzer – Präsident |
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